Die Anwaltsvergütung
Vergütung
Viele Mandanten sind verunsichert, mit welchen Kosten sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts rechnen müssen. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Abrechnungsmethoden in unserer Kanzlei.
Für individuelle Kostenschätzungen können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Sie erhalten eine kostenfreie und unverbindliche Kostenschätzung für Ihr Anliegen.
Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Beide Vergütungsmodelle werden Ihnen nachstehend erläutert.
Die Erstberatung
Die Kosten für eine Erstberatung von Verbrauchern sind gesetzlich geregelt und betragen regelmäßig 226,10 EUR inkl. MwSt. Sollten Ihre Fragen jedoch in nur wenigen Sätzen in einem kurzen Gespräch beantwortet werden können, beachten wir dies bei der Höhe der Kosten.
Vergütungsvereinbarung
Ausgezeichnete Rechtsberatung bedarf Zeit und Aufwand. In vielen Fällen, so insbesondere im Strafrecht oder bei Vertragsgestaltungen, schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Hierbei berechnen sich die Kosten für die anwaltliche Beauftragung entweder anhand eines Stunden- oder auf Basis eines Pauschalhonorars. Insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen ist die Berechnung der Vergütung auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung häufig deutlich günstiger als bei der Berechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Auch und gerade im Strafrecht können wir in bestimmten Angelegenheiten attraktive Pauschalvergütungen anbieten.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Grundsätzlich bestimmen sich die Kosten für einen Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die sich aus dem Gesetz ergebenen Gebühren dürfen gerade in förmlichen Verfahren nicht unterschritten werden.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz findet in der Kanzlei Schiffmann insbesondere Anwendung bei der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Hierbei berechnen sich die Kosten nach dem Streitwert Ihrer Angelegenheit. Basierend auf dem Streitwert wird die Höhe der sich daraus ergebenden Rechtsanwaltskosten berechnet.
Einen guten Überblick erhalten Sie bei Verwendung eines Anwalts- oder Prozesskostenrechners. Ein solcher wird auf der Homepage des DeutschenAnwaltVereins angeboten. Für die Berechnung der Anwaltsvergütung bei Durchführung einer Kündigungsschutzklage wird beispielsweise ein Vierteljahresgehalt als Streitwert zugrunde gelegt.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten nach RVG in der Regel von dieser vollständig getragen. Für eine individuelle und unverbindliche Kostenschätzung können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.
Kanzlei schiffmann
Hindenburgstr. 21, 32257 Bünde
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05223 4925000
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