Die Anwaltsvergütung

Vergütung

Viele Mandanten sind unsicher, welche Kosten bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts auf sie zukommen. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Abrechnungsmethoden unserer Kanzlei.

Für individuelle Kostenschätzungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Sie erhalten von uns eine kostenfreie Einschätzung der zu erwartenden Kosten für Ihr Anliegen.

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Beide Vergütungsmodelle werden im Folgenden erläutert.

Die Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung von Verbrauchern betragen regelmäßig 226,10 EUR inkl. MwSt.

Eine anwaltliche Erstberatung dauert in der Regel etwa 30 bis 60 Minuten. In dieser Zeit besprechen wir die wichtigsten Fakten Ihres Anliegens, analysieren die rechtliche Situation, geben Ihnen eine erste Einschätzung und beantworten Ihre Fragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Erstberatung normalerweise nicht dazu dient, das gesamte rechtliche Problem zu lösen, sondern vielmehr eine Grundlage für die weiteren Schritte zu schaffen. Nach der Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie uns weiter beauftragen möchten und in welchem Umfang dies geschehen soll.

Vergütungsvereinbarung

Ausgezeichnete Beratung und Vertretung erfordern Zeit, Aufwand und Expertise. In vielen Fällen, insbesondere im Strafrecht oder bei Vertragsgestaltungen, schließen wir mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Dabei berechnen sich die Kosten für die anwaltliche Beauftragung entweder auf Stundenbasis oder anhand eines Pauschalhonorars.

In strafrechtlichen Verfahren können wir in bestimmten Angelegenheiten attraktive Pauschalvergütungen anbieten.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Grundsätzlich richten sich die Kosten für einen Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die im Gesetz festgelegten Gebühren dürfen insbesondere in förmlichen Verfahren nicht unterschritten werden.

In der Kanzlei Schiffmann findet das RVG insbesondere bei der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Anwendung. Die Kosten berechnen sich hierbei nach dem Streitwert Ihrer Angelegenheit. Basierend auf diesem Streitwert wird die Höhe der daraus resultierenden Rechtsanwaltskosten bestimmt.

Einen guten Überblick über die Kosten erhalten Sie mit einem Anwalts- oder Prozesskostenrechner. Ein solcher Rechner wird auf der Homepage des Deutschen Anwaltvereins angeboten. Für die Berechnung der Anwaltsvergütung bei einer Kündigungsschutzklage wird beispielsweise ein Vierteljahresgehalt als Streitwert zugrunde gelegt.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten nach dem RVG in der Regel vollständig von dieser übernommen. Für eine individuelle und unverbindliche Kostenschätzung stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Kanzlei schiffmann

Hindenburgstr. 21, 32257 Bünde

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Das sagen unsere Mandanten

  • Ich lebe seit kurzem in Deutschland und beherrsche die Sprache nicht gut. Ich brauchte Rat in einer für mich verständlicheren Sprache, also habe ich mich online an mehrere Fachanwälte gewandt. Die ... mehr anzeigen
  • Herr Schiffmann hat mich aus einer extrem schwierigen und unglaublich belastenden Situation befreit. Das Verfahren wurde nach mehreren Verhandlungstagen eingestellt. Er hat es geschafft sein von Anfan... mehr anzeigen
  • Herr Schiffmann nimmt sich überdurchschnittlich viel Zeit, ist auch kurzfristig per Mail und Telefon erreichbar und hat mich kompetent vertreten. Ich kann Herrn Schiffmann uneingeschränkt weiterempf... mehr anzeigen