Die Anwaltsvergütung
Vergütung
Viele Mandanten sind verunsichert, mit welchen Kosten sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts rechnen müssen. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Abrechnungsmethoden in unserer Kanzlei.
Für individuelle Kostenschätzungen können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Sie erhalten eine kostenfreie Kostenschätzung für Ihr Anliegen.
Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Beide Vergütungsmodelle werden Ihnen nachstehend erläutert.
Die Erstberatung
Die Kosten für eine Erstberatung von Verbrauchern betragen regelmäßig 226,10 EUR inkl. MwSt.
In der Regel dauert eine anwaltliche Erstberatung etwa 30 Minuten bis 60 Minuten. Während dieser Zeit werden wir die wichtigsten Fakten Ihres Anliegens besprechen, ich werde die rechtliche Situation analysieren, Ihnen eine erste Einschätzung geben und Ihre Fragen beantworten.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Erstberatung normalerweise nicht dazu dient, das gesamte rechtliche Problem zu lösen, sondern vielmehr den Zweck verfolgt, eine Grundlage für die weiteren Schritte zu legen. Sie können nach der Erstberatung entscheiden, ob Sie mich weiter beauftragen möchte und in welchem Umfang dies geschehen soll.
Vergütungsvereinbarung
Ausgezeichnete Rechtsberatung und -vertretung bedarf Zeit und Aufwand. In vielen Fällen, so insbesondere im Strafrecht oder bei Vertragsgestaltungen, schließen wir mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Hierbei berechnen sich die Kosten für die anwaltliche Beauftragung entweder anhand eines Stunden- oder auf Basis eines Pauschalhonorars.
In strafrechtlichen Verfahren können wir in bestimmten Angelegenheiten attraktive Pauschalvergütungen anbieten.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Grundsätzlich bestimmen sich die Kosten für einen Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die sich aus dem Gesetz ergebenen Gebühren dürfen gerade in förmlichen Verfahren nicht unterschritten werden.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz findet in der Kanzlei Schiffmann insbesondere Anwendung bei der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Hierbei berechnen sich die Kosten nach dem Streitwert Ihrer Angelegenheit. Basierend auf dem Streitwert wird die Höhe der sich daraus ergebenden Rechtsanwaltskosten berechnet.
Einen guten Überblick erhalten Sie bei Verwendung eines Anwalts- oder Prozesskostenrechners. Ein solcher wird auf der Homepage des DeutschenAnwaltVereins angeboten. Für die Berechnung der Anwaltsvergütung bei Durchführung einer Kündigungsschutzklage wird beispielsweise ein Vierteljahresgehalt als Streitwert zugrunde gelegt.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten nach RVG in der Regel von dieser vollständig getragen. Für eine individuelle und unverbindliche Kostenschätzung können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.
Kanzlei schiffmann
Hindenburgstr. 21, 32257 Bünde
telefon
05223 4925000
post@kanzlei-schiffmann.com
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