Bundesweite
Strafverteidigung
nach Maß
STRAFRECHT
Werden Sie beschuldigt, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben? Liegt Ihnen eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vor? Dann sollten Sie nicht lange zögern. Sie benötigen Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts und Strafverteidigers.
Als Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Strafverteidigung sind wir Ihre versierten Partner in schwierigen Situationen.
Je früher Sie uns einbeziehen, um so mehr können wir für Sie erreichen.
Bitte beachten Sie:
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei auszusagen, einer polizeilichen Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nachzukommen oder einen Anhörungsbogen auszufüllen.
Ihr Schweigen kann niemals gegen Sie verwendet werden, Ihr Reden aber schon.
Idealerweise beauftragen Sie uns bereits im Ermittlungsverfahren mit Ihrer Verteidigung. In diesem Verfahrensabschnitt besteht für uns als Strafverteidiger der größtmögliche Handlungsspielraum, gestaltend auf das Strafverfahren einzuwirken.
Ist eine Beendigung des Strafverfahrens im Ermittlungsverfahren nicht zu erreichen, kämpfen wir in jedem weiteren Verfahrensabschnitt für Ihr Recht.
Ihr Ansprechpartner

Finn-Christian Schiffmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
✅ kostenloser Erstkontakt zum Rechtsanwalt
✅ persönliche Beratung
✅ schnelle Terminvergabe
✅ Viel Erfahrung und 100% Einsatz
Top Bewertungen von unseren Mandanten
Über 100 Top-Bewertungen

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Kanzlei schiffmann
Hindenburgstr. 21, 32257 Bünde
telefon
05223 4925000
post@kanzlei-schiffmann.com
Allgemeines Strafrecht
Von Betrug über Diebstahl bis Körperverletzung oder Urkundenfälschung. Als Anwalt für Strafrecht verteidige ich Sie gegen jeden strafrechtlichen Vorwurf.
Drogenstrafrecht
Der Besitz, Anbau, Erwerb oder Verkauf von Betäubungsmitteln kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu langen Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Als Anwalt für Strafrecht helfe ich Ihnen bei allen Vorwürfen im Zusammenhang mit Drogen.
Wirtschaftsstrafrecht
Unternehmerisches Handeln ist nicht nur mit wirtschaftlichen-, sondern aktuell mehr denn je auch mit strafrechtlichen Risiken verbunden. Ich helfe Ihnen dabei, diese Risiken zu vermeiden oder verteidige Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe.
Sexualstrafrecht
Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht können die Karriere und den Ruf auf Dauer ruinieren. Es zählt daher nicht nur Rechtskenntnis, sondern auch absolute Diskretion. Ich helfe Ihnen bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht.
Nebenklage und Zeugenbeistand
Sind Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat und möchten sich vor Gericht Gehör verschaffen und Ihre Rechte durchsetzen? Ich stehe an Ihrer Seite!
Internetstrafrecht
Häufige Vorwürfe im Internetstrafrecht sind Geldwäsche, Computerbetrug, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung oder auch die Verbreitung pornografischer Schriften. Ich verteidige Sie gegen alle Vorwürfe im Zusammenhang mit Straftaten im Internet.
Verkehrsstrafrecht
Ich stehe an Ihrer Seite, wenn Ihnen Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Körperverletzung oder die Teilnahme an Straßenrennen vorgeworfen wird.
Pflichtverteidigung
Ich bin Strafverteidiger aus Überzeugung. Gerne übernehme ich daher auch engagiert und unnachgiebig Ihre Pflichtverteidigung.
Jugendstrafrecht
Du bist unter 21 und dir wird eine Straftat vorgeworfen? Ihr Kind wurde von der Polizei nachhause gebracht oder es laufen Ermittlungen? Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung.
Grundsätzlich erstreckt sich unsere Vertretung auf alle Deliktstypen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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Strafrechtliche Checklisten
Nachstehend finden Sie eine Auswahl an Checklisten, die Ihnen bei Erstkontakt mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft helfen sollen.
Diese Checklisten sind bloße Empfehlungen, keine verbindliche Rechtsberatung und ersetzten nicht die individuelle Beratung durch einen Strafverteidiger.
Durchsuchung
1. Geraten Sie nicht in Panik und leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
2. Bestehen Sie darauf, einen Anwalt zu kontaktieren. Rufen Sie uns an unter 05223/4925000.
3. Machen Sie unter keinen Umständen Angaben gegenüber der Polizei. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und bestehen Sie auf einen Anwalt.
4. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Ist dieser mündlich ergangen, lassen Sie sich die Umstände erläutern.
5. Sie sind nicht verpflichtet, irgendetwas zu unterschreiben.
6. Lassen Sie sich ein Protokoll über etwaige Sicherstellungen und Beschlagnahmen aushändigen.
7. Widersprechen Sie der Durchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme und fordern Sie die Beamten auf, den Widerspruch im Protokoll festzuhalten.
Brief von der Polizei
1. Ruhe bewahren.
2. Aufforderungen zur Vernehmung müssen nicht befolgt, Anhörungsbögen müssen nicht ausgefüllt werden. Die Aufforderungen der Polizei sind unverbindlich, auch wenn sie einen anderen Eindruck machen. Sie sind nicht verpflichtet, den Aufforderungen nachzukommen. Sollte ein Termin zur Vernehmung anberaumt sein, sagen sie diesen per E-Mail ohne Angabe von Gründen ab.
3. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Verteidigung würde andernfalls erheblich erschwert werden, selbst, wenn Sie es mit der Äußerung gut gemeint haben.
4. Kontaktieren Sie uns zeitnah. Je früher Sie uns einbeziehen, um so mehr können wir für Sie erreichen. Wir übernehmen die gesamten Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und Polizei.
Verkehrskontrolle
1. Ruhe bewahren.
2. Haben Sie Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere griffbereit.
3. Sie wissen wo sich Ihr Verbandskasten, Ihr Warndreieck und Ihre Warnweste befindet. Idealerweise sind alle drei Gegenstände an einer Stelle aufzubewahren aufzubewahren.
4. Sie sind nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß auf die Fragen der Polizei zu antworten. Sollten Sie also gefragt werden, ob Sie bereits mit Drogen zu tun hatten oder etwas getrunken haben, ist es nicht sinnvoll, hierauf mit „ja“ zu antworten.
5. Mit Ausnahme der Blutuntersuchung sind alle Tests wie bspw. Atemalkoholtest, Schweißtest o.Ä. frewillig. Diese Tests sollten Sie immer ablehnen.
6. Sie dürfen und sollten es ablehnen, freiwillige körperliche Drogentests durchzuführen, also auf einer geraden Linie zu laufen, eine bestimmte Sekundenzahl abzuzählen, den Finger zur Nase zur führen etc. Durch diese Tests können Ihnen nur Nachteile entstehen und Sie sind nicht dazu verpflichtet, diese durchzuführen. Im Zweifel schaffen Sie sich so selbst den Anfangsverdacht, den die Polizei für weitere Ermittlungsmaßnahmen benötigt.
Verhaftung
1. Geraten Sie nicht in Panik und leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
2. Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache. Die Polizeibeamten sind nicht Ihre Freunde, auch wenn sie versuchen, es so darzustellen. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
3. Bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Rufen Sie uns an unter 05223/4925000
4. Sie sind nicht verpflichtet, irgendetwas zu unterschreiben.
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