Ihr Fachanwalt

für Arbeitsrecht

für Spenge

ARBEITSRECHT

FÜR SPENGE

UND UMGEBUNG

Sind Sie auf der Suche nach einem erfah­re­nen Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht für Spen­ge und Umge­bung?

Dann ver­trau­en Sie auf mei­ne Exper­ti­se im Arbeits­recht. Mit Sach­ver­stand und Lei­den­schaft setz­te ich als Fach­an­walt für Arbeits­recht die arbeits­recht­li­chen Inter­es­sen mei­ner Man­dan­ten aus Spen­ge durch. Vor Gericht sowie außer­ge­richt­lich.

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht in Bün­de hel­fe ich Ihnen schnell, kom­pe­tent und unnach­gie­big bei allen Anlie­gen im Arbeits­recht, u.a. bei:

    • Kün­di­gung und  Kün­di­gungs­schutz
    • Ver­hand­lung von Auf­he­bungs­ver­trä­gen
    • Abfin­dungs­ver­hand­lun­gen
    • Gehalts­for­de­run­gen
    • Ver­trags­ge­stal­tun­gen
    • Eltern­zeit und Teil­zeit

Ihr Fach­an­walt für Arbeits­recht für Arbeit­neh­mer, Arbeit­ge­ber, Betriebs­rä­te und Füh­rungs­kräf­te aus Spen­ge.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

und Strafrecht in Bünde

Anwalt Rechtsanwalt Arbeitsrecht Strafrecht Fachanwalt Arbeitsrecht Arbeitsmigrationsrecht

Finn-Christian Schiffmann

Fach­an­walt für Arbeits­recht

Straf­ver­tei­di­ger

Rechts­an­walt

Top Bewertungen von unseren Mandanten

Über 100 Top-Bewer­tun­gen

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Arbeitsrecht:

ARBEITSRECHT für Arbeitnehmer

Als spe­zia­li­sier­ter Fach­an­walt für Arbeits­recht in Bün­de ste­he ich Arbeit­neh­mern und Arbeit­neh­me­rin­nen mit umfas­sen­der Exper­ti­se zur Sei­te.

Von Kün­di­gung bis hin zu Abfin­dung, von Fra­gen rund um Gehalts­zah­lun­gen über Teil­zeit- und Eltern­zeit­re­ge­lun­gen, bis hin zu Zeug­nis­sen, Ver­set­zun­gen, Abmah­nun­gen und Min­dest­lohn­fra­gen — mei­ne Unter­stüt­zung erstreckt sich über das gesam­te Spek­trum des Arbeits­rechts und dar­über hin­aus.

ARBEITSRECHT für Arbeitgeber

Ich ver­tre­te Arbeit­ge­ber aus sämt­li­chen Bran­chen bun­des­weit in allen Belan­gen des Arbeits­rechts.

Von der Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen über die Vor­be­rei­tung von Per­so­nal­maß­nah­men bis hin zur Durch­set­zung von Kün­di­gun­gen und der gericht­li­chen Ver­tre­tung in arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten bin ich für Sie da. Zudem ver­hand­le ich Auf­he­bungs- und Abwick­lungs­ver­trä­ge in Ihrem Inter­es­se.

Ein wei­te­rer Schwer­punkt mei­ner Tätig­keit liegt auf dem Gebiet des Arbeits­straf­rechts und Arbeits­mi­gra­ti­ons­recht.

ARBEITSRECHT für Führungskräfte

Ich ste­he Füh­rungs­kräf­ten mit umfas­sen­der Bera­tung in sämt­li­chen arbeits­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zur Sei­te. Das umfasst unter ande­rem die Bera­tung bei der Begrün­dung oder Been­di­gung von Arbeits- und Dienst­ver­hält­nis­sen, die Klä­rung von Haf­tungs­fra­gen, die Aus­ge­stal­tung von Wett­be­werbs­ver­bo­ten sowie die Anpas­sung von Ver­trä­gen. Des Wei­te­ren unter­stüt­ze ich Sie bei Abfin­dungs- und Abwick­lungs­ver­hand­lun­gen, um Ihre Inter­es­sen erfolg­reich zu ver­tre­ten und Ihnen eine opti­ma­le Lösung zu bie­ten.

ARBEITSRECHT für Betriebsräte

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht ste­he ich Betriebs- und Per­so­nal­rä­ten mit mei­nem Fach­wis­sen in sämt­li­chen Fra­gen des Arbeits­rechts zur Sei­te. Mein Ziel ist es, Sie bei der Mit­ge­stal­tung der Per­so­nal­po­li­tik zu unter­stüt­zen, Ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te zu sichern und zu stär­ken sowie Ver­hand­lun­gen vor der Eini­gungs­stel­le erfolg­reich zu füh­ren.

Dar­über hin­aus hel­fe ich Betriebs­rats­mit­glie­dern bei der Siche­rung und Durch­set­zung ihrer indi­vi­du­el­len Rech­te. Mei­ne Erfah­rung und Exper­ti­se ermög­li­chen es mir, Sie kom­pe­tent zu bera­ten und Ihnen effek­ti­ve Lösun­gen anzu­bie­ten, die auf Ihre spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten sind.

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Erst­klas­si­ge Bera­tung vom Fach­an­walt für Arbeits­recht in Bün­de. Schnel­le Ter­min­ver­ga­be!

Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht

Warum zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde?

Es gibt meh­re­re Grün­de, war­um es vor­teil­haft ist, zu einem Fach­an­walt für Arbeits­recht zu gehen, anstatt zu einem all­ge­mei­nen Anwalt.

Spe­zia­li­sier­te Kennt­nis­se: Als Fach­an­walt für Arbeits­recht ver­fü­ge ich über spe­zia­li­sier­te Kennt­nis­se und Erfah­run­gen im Bereich Arbeits­recht, wel­che durch stän­di­ge Fort­bil­dung aktu­ell gehal­ten wer­den. Auf­grund des Nach­wei­ses beson­de­rer Kennt­nis­se im Arbeits­recht und der Bear­bei­tung einer Viel­zahl von Fäl­len aus dem Bereich Arbeits­recht, wur­de mir von der Rechts­an­walts­kam­mer Hamm die Bezeich­nung Fach­an­walt für Arbeits­recht ver­lie­hen.

Aktua­li­sier­te Rechts­kennt­nis­se: Das Arbeits­recht unter­liegt stän­di­gen Ände­run­gen. Als Fach­an­walt für Arbeits­recht hal­te ich mich stän­dig auf dem Lau­fen­den über neue Geset­ze, Gerichts­ent­schei­dun­gen und Recht­spre­chun­gen in die­sem Bereich. Dies stellt sicher, dass ich Ihnen stets genaue und aktu­el­le recht­li­che Bera­tung bie­ten kann.

Effi­zi­enz: Durch die Spe­zia­li­sie­rung auf Arbeits­recht kann ich als Fach­an­walt für Arbeits­recht effi­zi­en­ter arbei­ten. Ich bin mit den gän­gi­gen Pro­ble­men und Lösungs­an­sät­zen ver­traut, was zu einer schnel­le­ren und effek­ti­ve­ren Bera­tung und Ver­tre­tung führt und tak­ti­sche Vor­tei­le ver­schafft.

Fokus­sier­te Pra­xis: Als Fach­an­walt für Arbeits­recht wid­me ich mei­ne gesam­te Pra­xis dem Arbeits­recht und dem Straf­recht. Im Gegen­satz dazu kön­nen all­ge­mei­ne Anwäl­te in ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­ten tätig sein und müs­sen sich stets neu ein­ar­bei­ten. Als Fach­an­walt für Arbeits­recht ver­fü­ge ich daher über ein tie­fe­res Ver­ständ­nis für die Fein­hei­ten des Arbeits­rechts.

Muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?

Im All­ge­mei­nen sieht das Gesetz nur in Aus­nah­me­fäl­len einen Anspruch auf Zah­lung einer Abfin­dung vor. Auf­grund der stren­gen Anfor­de­run­gen, die der Gesetz­ge­ber und die Recht­spre­chung an die Wirk­sam­keit einer Kün­di­gung stel­len, tra­gen Arbeit­ge­ber jedoch oft ein erheb­li­ches Pro­zess­ri­si­ko. Um teu­re Nie­der­la­gen in Kün­di­gungs­schutz­pro­zes­sen zu ver­mei­den, sind Arbeit­ge­ber daher häu­fig bereit, eine Abfin­dung zu zah­len.

Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?

Abfin­dungs­zah­lun­gen sind grund­sätz­lich Ver­hand­lungs­sa­che. Die Höhe einer Abfin­dung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, dar­un­ter die Dau­er Ihrer Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit, die Grö­ße des Unter­neh­mens, Ihr Brut­to­mo­nats­ge­halt und ins­be­son­de­re die Erfolgs­aus­sich­ten einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge.

Den­noch spie­len Ver­hand­lungs­ge­schick, Tak­tik und Erfah­rung die ent­schei­den­de Rol­le bei der Bestim­mung der Abfin­dungs­hö­he.

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht in Bün­de ist es mein täg­li­ches Ziel, für Sie die best­mög­li­che Abfin­dung zu erzie­len. Ver­trau­en Sie auf mei­ne lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und Kom­pe­tenz. Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, wel­che Abfin­dungs­hö­he in Ihrem indi­vi­du­el­len Fall rea­lis­tisch ist, nut­zen Sie ger­ne unse­re kos­ten­freie tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung unter der Tele­fon­num­mer 05223 4925000.

Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass die meis­ten Kün­di­gun­gen durch den Arbeit­ge­ber unwirk­sam sind. Jedoch muss Inner­halb von nur drei Wochen Kla­ge gegen eine Kün­di­gung erho­ben wer­den, da sie sonst auto­ma­tisch wirk­sam wird. Die Erfolgs­aus­sich­ten einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge sind in der Regel sehr gut, ins­be­son­de­re wenn Sie bereits län­ger als sechs Mona­te bei Ihrem Arbeit­ge­ber beschäf­tigt sind und dort mehr als zehn Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer tätig sind, da Sie dann Kün­di­gungs­schutz genie­ßen.

Für Sie bedeu­tet das: Zögern Sie nicht, Ihre Rech­te zu ver­tei­di­gen! Es ist rat­sam, sofort nach Erhalt der Kün­di­gung Kon­takt mit uns auf­zu­neh­men, idea­ler­wei­se noch am sel­ben Tag der Kün­di­gungs­zu­stel­lung. Wir ste­hen Ihnen zur Sei­te, um Ihre Rech­te zu schüt­zen und eine erfolg­rei­che Ver­tei­di­gung auf­zu­bau­en. Zögern Sie daher nicht, uns zu kon­tak­tie­ren.

Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Wenn Sie plötz­lich auf­ge­for­dert wur­den, von einem Tag auf den ande­ren nicht mehr zur Arbeit zu erschei­nen und zusätz­lich eine Sperr­frist beim Arbeits­lo­sen­geld erhal­ten haben, soll­ten Sie unver­züg­lich Kon­takt zu mir auf­neh­men. In den meis­ten Fäl­len erweist sich eine frist­lo­se Kün­di­gung als unwirk­sam.

Auch im Fal­le einer frist­lo­sen Kün­di­gung ist es wich­tig, die 3‑Wo­chen-Frist im Auge zu behal­ten: Wenn nicht inner­halb von 3 Wochen nach Erhalt der Kün­di­gung Kla­ge beim Arbeits­ge­richt ein­ge­reicht wird, tritt die Kün­di­gung auto­ma­tisch in Kraft. Daher ist es ent­schei­dend, kei­ne Zeit zu ver­lie­ren und die Kün­di­gung von einem Fach­an­walt für Arbeits­recht prü­fen zu las­sen.

Was ist zu tun, wenn mir mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?

Wenn Sie gear­bei­tet haben, aber Ihr Gehalt nicht aus­ge­zahlt bekom­men, ist es wich­tig, sofort zu han­deln. Oft ent­hal­ten Arbeits­ver­trä­ge Aus­schluss- oder Ver­falls­fris­ten, wonach Ansprü­che aus dem Arbeits­ver­hält­nis in der Regel inner­halb von 3 Mona­ten gel­tend gemacht wer­den müs­sen. Andern­falls gehen die­se Ansprü­che ver­lo­ren. Daher ist es wich­tig, kein Geld zu ver­schen­ken und mich schnellst­mög­lich zu kon­tak­tie­ren.

Falls Ihr Arbeits­ver­trag eine sol­che Aus­schluss- oder Ver­falls­frist ent­hält und bereits mehr als 3 Mona­te ver­gan­gen sind, kön­nen die­se Fris­ten unwirk­sam sein. Ich ste­he Ihnen zur Ver­fü­gung, um Ihren Ver­trag zu prü­fen und Ihre Rech­te zu schüt­zen.

Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Was muss ich beachten?

Wur­de Ihnen ein Auf­he­bungs­ver­trag vor­ge­legt, ist äußers­te Sorg­falt gebo­ten. Der Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trags kann schnell zum Alb­traum wer­den. Eine zunächst hoch erschei­nen­de Abfin­dung kann schnell an Attrak­ti­vi­tät ver­lie­ren, wenn Sie eine Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld  erhal­ten oder ihr Rest­ur­laub oder Über­stun­den ver­lo­ren gehen. Auf­he­bungs­ver­trä­ge gehö­ren in die Hän­de eines Fach­an­walts für Arbeits­recht. Las­sen Sie sich nicht von Ihrem Arbeit­ge­ber den Inhalt dik­tie­ren. Wenn Sie mich mit der Ver­hand­lung beauf­tra­gen, kön­nen Sie sicher sein, die best­mög­li­chen Ergeb­nis­se zu erzie­len.

Ich wurde zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt. Kann ich hiergegen vorgehen?

Wenn Sie unter unfai­ren Bedin­gun­gen, Zwang oder Dro­hun­gen zum Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trags gedrängt wur­den, besteht unter Umstän­den die Mög­lich­keit, den Ver­trag anzu­fech­ten. In sol­chen Fäl­len wird der Ver­trag als von Anfang an nich­tig betrach­tet. Es ist wich­tig, sich nicht mit den vom Arbeit­ge­ber dik­tier­ten Bedin­gun­gen zufrie­den­zu­ge­ben. Las­sen Sie Ihren Auf­he­bungs­ver­trag über­prü­fen und gege­be­nen­falls neu ver­han­deln.

Kanzlei schiffmann

Hin­den­burg­str. 21, 32257 Bün­de

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05223 4925000

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Das sagen unsere Mandanten

  • Sehr guter Anwalt. Er ist sehr kom­pe­tent und enga­giert. Freund­li­che Kon­takt­auf­nah­me und zeit­na­he Ter­min­ver­ga­be. Im Bera­tungs­ge­spräch ohne Zeit­druck und mit viel Geduld. Unkom­pli­zier­te Abwick­lung. Mei… mehr anzei­gen
  • Herr Schiff­mann hat mich in einer sehr schwie­ri­gen und für mich sehr belast­ba­ren Sache ver­tre­ten. Er ist von Anfang an sehr pro­fes­sio­nell aber auch mensch­lich und ein­fühl­sam mit der Sache umge­gan­gen… mehr anzei­gen
  • Super Anwalt ! Habe mich von der 1. Kon­takt­auf­nah­me bis zum Abschluss bes­tens auf­ge­ho­ben und bera­ten gefühlt ! Sehr kom­pe­tent und ehr­lich in sei­ner Bewer­tung des Sach­ver­hal­tes und hat schließ­lich da… mehr anzei­gen

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