ANWALT FÜR

ARBEITSRECHT + STRAFRECHT

IN BÜNDE

Thema:

KOSTEN

ÜBERBLICK

ÜBER

KOSTEN

Die Kos­ten für die Beauf­tra­gung eines Rechts­an­walts rich­ten sich ent­we­der nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) oder nach einer indi­vi­du­el­len Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung. Bei­de Ver­gü­tungs­mo­del­le als auch die Erst­be­ra­tung wer­den im Fol­gen­den erläu­tert.

DIE ERSTBERATUNG

Die Kos­ten für eine Erst­be­ra­tung von Ver­brau­chern betra­gen in der Regel 226,10 EUR inkl. MwSt.

Eine anwalt­li­che Erst­be­ra­tung dau­ert ca. 60 Minu­ten. In die­ser Zeit bespre­chen wir die wich­tigs­ten Fak­ten Ihres Anlie­gens, ana­ly­sie­ren die recht­li­che Situa­ti­on, geben Ihnen eine ers­te Ein­schät­zung und beant­wor­ten Ihre Fra­gen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass eine Erst­be­ra­tung nor­ma­ler­wei­se nicht dazu dient, das gesam­te recht­li­che Pro­blem zu lösen, son­dern viel­mehr eine Grund­la­ge für die wei­te­ren Schrit­te zu schaf­fen. Nach der Erst­be­ra­tung kön­nen Sie ent­schei­den, ob Sie uns wei­ter beauf­tra­gen möch­ten und in wel­chem Umfang dies gesche­hen soll.

VERGÜTUNGSVEREINBARUNG

Aus­ge­zeich­ne­te Bera­tung und Ver­tre­tung erfor­dern Zeit, Auf­wand und Exper­ti­se. In vie­len Fäl­len, ins­be­son­de­re im Straf­recht oder bei Ver­trags­ge­stal­tun­gen, schlie­ßen wir mit Ihnen eine indi­vi­du­el­le Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung. Dabei berech­nen sich die Kos­ten für die anwalt­li­che Beauf­tra­gung ent­we­der auf Stun­den­ba­sis oder anhand eines Pau­schal­ho­no­rars.

In straf­recht­li­chen Ver­fah­ren kön­nen wir in bestimm­ten Ange­le­gen­hei­ten attrak­ti­ve Pau­schal­ver­gü­tun­gen anbie­ten.

RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ

Die Kos­ten für einen Rechts­an­walt rich­ten sich grund­sätz­lich nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG). In der Kanz­lei Schiff­mann gilt das RVG ins­be­son­de­re bei der Ver­tre­tung von Arbeit­neh­mern. Die Kos­ten wer­den nach dem Streit­wert berech­net, der sich aus Ihrer Ange­le­gen­heit ergibt. Bei einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge wird etwa ein Vier­tel­jah­res­ge­halt als Streit­wert ange­nom­men. Mit einem Anwalts- oder Pro­zess­kos­ten­rech­ner im Inter­net kann man sich einen Über­blick ver­schaf­fen. Haben Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, über­nimmt die­se die Kos­ten meist voll­stän­dig. Für eine indi­vi­du­el­le Kos­ten­schät­zung ste­hen wir Ihnen ger­ne tele­fo­nisch oder per E‑Mail zur Ver­fü­gung.

In straf­recht­li­chen Ver­fah­ren kön­nen wir in bestimm­ten Ange­le­gen­hei­ten attrak­ti­ve Pau­schal­ver­gü­tun­gen anbie­ten.

Fach­an­walt für Arbeits­recht und Straf­ver­tei­di­ger in Bün­de

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KONTAKT

Kanz­lei Schiff­mann

Hin­den­burg­str. 21

32257 Bün­de

 

Tel.: 05223 4925000

Mail: post@kanzlei-schiffmann.com

 

Öff­nungs­zei­ten

Mon­tag bis Don­ners­tag

08:30 — 13:00 / 14:00 — 17:00

Frei­tags

08:30 — 13:00

Ter­mi­ne nach Ver­ein­ba­rung

 

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