Die Anwaltsvergütung

Vergütung

Vie­le Rat­su­chen­den sind unsi­cher, wel­che Kos­ten bei der Beauf­tra­gung eines Rechts­an­walts auf sie zukom­men. Im Fol­gen­den erhal­ten Sie einen kur­zen Über­blick über die Abrech­nungs­me­tho­den unse­rer Kanz­lei.

Für indi­vi­du­el­le Kos­ten­schät­zun­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne tele­fo­nisch oder per E‑Mail zur Ver­fü­gung. Sie erhal­ten von uns eine kos­ten­freie Ein­schät­zung der zu erwar­ten­den Kos­ten für Ihr Anlie­gen.

Die Kos­ten für die Beauf­tra­gung eines Rechts­an­walts rich­ten sich ent­we­der nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) oder nach einer indi­vi­du­el­len Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung. Bei­de Ver­gü­tungs­mo­del­le wer­den im Fol­gen­den erläu­tert.

Die Erstberatung

Die Kos­ten für eine Erst­be­ra­tung von Ver­brau­chern betra­gen regel­mä­ßig 226,10 EUR inkl. MwSt.

Eine anwalt­li­che Erst­be­ra­tung dau­ert in der Regel etwa 60 Minu­ten. In die­ser Zeit bespre­chen wir die wich­tigs­ten Fak­ten Ihres Anlie­gens, ana­ly­sie­ren die recht­li­che Situa­ti­on, geben Ihnen eine ers­te Ein­schät­zung und beant­wor­ten Ihre Fra­gen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass eine Erst­be­ra­tung nor­ma­ler­wei­se nicht dazu dient, das gesam­te recht­li­che Pro­blem zu lösen, son­dern viel­mehr eine Grund­la­ge für die wei­te­ren Schrit­te zu schaf­fen. Nach der Erst­be­ra­tung kön­nen Sie ent­schei­den, ob Sie uns wei­ter beauf­tra­gen möch­ten und in wel­chem Umfang dies gesche­hen soll.

Vergütungsvereinbarung

Aus­ge­zeich­ne­te Bera­tung und Ver­tre­tung erfor­dern Zeit, Auf­wand und Exper­ti­se. In vie­len Fäl­len, ins­be­son­de­re im Straf­recht oder bei Ver­trags­ge­stal­tun­gen, schlie­ßen wir mit Ihnen eine indi­vi­du­el­le Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung. Dabei berech­nen sich die Kos­ten für die anwalt­li­che Beauf­tra­gung ent­we­der auf Stun­den­ba­sis oder anhand eines Pau­schal­ho­no­rars.

In straf­recht­li­chen Ver­fah­ren kön­nen wir in bestimm­ten Ange­le­gen­hei­ten attrak­ti­ve Pau­schal­ver­gü­tun­gen anbie­ten.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Grund­sätz­lich bestim­men sich die Kos­ten für einen Rechts­an­walt nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz.

Das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz fin­det in der Kanz­lei Schiff­mann ins­be­son­de­re Anwen­dung bei der Ver­tre­tung von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern. Hier­bei berech­nen sich die Kos­ten nach dem Streit­wert Ihrer Ange­le­gen­heit. Basie­rend auf dem Streit­wert wird die Höhe der sich dar­aus erge­ben­den Rechts­an­walts­kos­ten berech­net.

Einen guten Über­blick erhal­ten Sie bei Ver­wen­dung eines der vie­len im Inter­net ver­füg­ba­ren Anwalts- oder Pro­zess­kos­ten­rech­ners. Für die Berech­nung der Anwalts­ver­gü­tung bei Durch­füh­rung einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge, wird bei­spiels­wei­se ein Vier­tel­jah­res­ge­halt als Streit­wert zugrun­de gelegt.

Soll­ten Sie über eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­fü­gen, wer­den die Kos­ten nach RVG in der Regel von die­ser voll­stän­dig getra­gen. Für eine indi­vi­du­el­le Kos­ten­schät­zung kön­nen Sie sich ger­ne tele­fo­nisch oder per E‑Mail an uns wen­den.

Kanzlei schiffmann

Hin­den­burg­str. 21, 32257 Bün­de

telefon

05223 4925000

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  • Herr Schiff­mann hat mich in einer sehr schwie­ri­gen und für mich sehr belast­ba­ren Sache ver­tre­ten. Er ist von Anfang an sehr pro­fes­sio­nell aber auch mensch­lich und ein­fühl­sam mit der Sache umge­gan­gen… mehr anzei­gen
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