Ihr Fachanwalt

für Arbeitsrecht

für Kirchlengern

ARBEITSRECHT

FÜR KIRCHLENGERN

UND UMGEBUNG

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht für Kirchlengern und Umgebung?

Dann vertrauen Sie auf meine Expertise im Arbeitsrecht. Mit Sachverstand und Leidenschaft setzte ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht die arbeitsrechtlichen Interessen meiner Mandanten aus Kirchlengern durch. Vor Gericht sowie außergerichtlich.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde helfe ich Ihnen schnell, kompetent und unnachgiebig bei allen Anliegen im Arbeitsrecht, u.a. bei:

    • Kündigung und  Kündigungsschutz
    • Verhandlung von Aufhebungsverträgen
    • Abfindungsverhandlungen
    • Gehaltsforderungen
    • Vertragsgestaltungen
    • Elternzeit und Teilzeit

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Führungskräfte aus Kirchlengern.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

und Strafrecht in Bünde

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Finn-Christian Schiffmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Strafverteidiger

Rechtsanwalt

Top Bewertungen von unseren Mandanten

Über 100 Top-Bewertungen

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Arbeitsrecht:

ARBEITSRECHT für Arbeitnehmer

Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde stehe ich Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit umfassender Expertise zur Seite.

Von Kündigung bis hin zu Abfindung, von Fragen rund um Gehaltszahlungen über Teilzeit- und Elternzeitregelungen, bis hin zu Zeugnissen, Versetzungen, Abmahnungen und Mindestlohnfragen – meine Unterstützung erstreckt sich über das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts und darüber hinaus.

ARBEITSRECHT für Arbeitgeber

Ich vertrete Arbeitgeber aus sämtlichen Branchen bundesweit in allen Belangen des Arbeitsrechts.

Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Vorbereitung von Personalmaßnahmen bis hin zur Durchsetzung von Kündigungen und der gerichtlichen Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bin ich für Sie da. Zudem verhandle ich Aufhebungs- und Abwicklungsverträge in Ihrem Interesse.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts und Arbeitsmigrationsrecht.

ARBEITSRECHT für Führungskräfte

Ich stehe Führungskräften mit umfassender Beratung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Das umfasst unter anderem die Beratung bei der Begründung oder Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, die Klärung von Haftungsfragen, die Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten sowie die Anpassung von Verträgen. Des Weiteren unterstütze ich Sie bei Abfindungs- und Abwicklungsverhandlungen, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten und Ihnen eine optimale Lösung zu bieten.

ARBEITSRECHT für Betriebsräte

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Betriebs- und Personalräten mit meinem Fachwissen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts zur Seite. Mein Ziel ist es, Sie bei der Mitgestaltung der Personalpolitik zu unterstützen, Ihre Mitbestimmungsrechte zu sichern und zu stärken sowie Verhandlungen vor der Einigungsstelle erfolgreich zu führen.

Darüber hinaus helfe ich Betriebsratsmitgliedern bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer individuellen Rechte. Meine Erfahrung und Expertise ermöglichen es mir, Sie kompetent zu beraten und Ihnen effektive Lösungen anzubieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Das sagen unsere Mandanten

  • Sehr schnelle Terminvergabe. Super nettes Team um Herrn Schiffmann. Sehr gute Beratung und auch auf Rückfragen wird schnell geantwortet. Herr Schiffmann hat mein Anliegen wirklich toll bearbeitet und... mehr anzeigen
  • Ich lebe seit kurzem in Deutschland und beherrsche die Sprache nicht gut. Ich brauchte Rat in einer für mich verständlicheren Sprache, also habe ich mich online an mehrere Fachanwälte gewandt. Die ... mehr anzeigen
  • Herr Schiffmann hat mich aus einer extrem schwierigen und unglaublich belastenden Situation befreit. Das Verfahren wurde nach mehreren Verhandlungstagen eingestellt. Er hat es geschafft sein von Anfan... mehr anzeigen

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Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht

Warum zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde?

Es gibt mehrere Gründe, warum es vorteilhaft ist, zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen, anstatt zu einem allgemeinen Anwalt.

Spezialisierte Kenntnisse: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Arbeitsrecht, welche durch ständige Fortbildung aktuell gehalten werden. Aufgrund des Nachweises besonderer Kenntnisse im Arbeitsrecht und der Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht, wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

Aktualisierte Rechtskenntnisse: Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Änderungen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht halte ich mich ständig auf dem Laufenden über neue Gesetze, Gerichtsentscheidungen und Rechtsprechungen in diesem Bereich. Dies stellt sicher, dass ich Ihnen stets genaue und aktuelle rechtliche Beratung bieten kann.

Effizienz: Durch die Spezialisierung auf Arbeitsrecht kann ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht effizienter arbeiten. Ich bin mit den gängigen Problemen und Lösungsansätzen vertraut, was zu einer schnelleren und effektiveren Beratung und Vertretung führt und taktische Vorteile verschafft.

Fokussierte Praxis: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht widme ich meine gesamte Praxis dem Arbeitsrecht und dem Strafrecht. Im Gegensatz dazu können allgemeine Anwälte in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein und müssen sich stets neu einarbeiten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich daher über ein tieferes Verständnis für die Feinheiten des Arbeitsrechts.

Muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?

Im Allgemeinen sieht das Gesetz nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vor. Aufgrund der strengen Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer Kündigung stellen, tragen Arbeitgeber jedoch oft ein erhebliches Prozessrisiko. Um teure Niederlagen in Kündigungsschutzprozessen zu vermeiden, sind Arbeitgeber daher häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen.

Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?

Abfindungszahlungen sind grundsätzlich Verhandlungssache. Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, die Größe des Unternehmens, Ihr Bruttomonatsgehalt und insbesondere die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Dennoch spielen Verhandlungsgeschick, Taktik und Erfahrung die entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Abfindungshöhe.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde ist es mein tägliches Ziel, für Sie die bestmögliche Abfindung zu erzielen. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und Kompetenz. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, welche Abfindungshöhe in Ihrem individuellen Fall realistisch ist, nutzen Sie gerne unsere kostenfreie telefonische Erstberatung unter der Telefonnummer 05223 4925000.

Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Es ist wichtig zu wissen, dass die meisten Kündigungen durch den Arbeitgeber unwirksam sind. Jedoch muss Innerhalb von nur drei Wochen Klage gegen eine Kündigung erhoben werden, da sie sonst automatisch wirksam wird. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind in der Regel sehr gut, insbesondere wenn Sie bereits länger als sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und dort mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind, da Sie dann Kündigungsschutz genießen.

Für Sie bedeutet das: Zögern Sie nicht, Ihre Rechte zu verteidigen! Es ist ratsam, sofort nach Erhalt der Kündigung Kontakt mit uns aufzunehmen, idealerweise noch am selben Tag der Kündigungszustellung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und eine erfolgreiche Verteidigung aufzubauen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren.

Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Wenn Sie plötzlich aufgefordert wurden, von einem Tag auf den anderen nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen und zusätzlich eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld erhalten haben, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu mir aufnehmen. In den meisten Fällen erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam.

Auch im Falle einer fristlosen Kündigung ist es wichtig, die 3-Wochen-Frist im Auge zu behalten: Wenn nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird, tritt die Kündigung automatisch in Kraft. Daher ist es entscheidend, keine Zeit zu verlieren und die Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

Was ist zu tun, wenn mir mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?

Wenn Sie gearbeitet haben, aber Ihr Gehalt nicht ausgezahlt bekommen, ist es wichtig, sofort zu handeln. Oft enthalten Arbeitsverträge Ausschluss- oder Verfallsfristen, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen. Andernfalls gehen diese Ansprüche verloren. Daher ist es wichtig, kein Geld zu verschenken und mich schnellstmöglich zu kontaktieren.

Falls Ihr Arbeitsvertrag eine solche Ausschluss- oder Verfallsfrist enthält und bereits mehr als 3 Monate vergangen sind, können diese Fristen unwirksam sein. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihren Vertrag zu prüfen und Ihre Rechte zu schützen.

Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Was muss ich beachten?

Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist äußerste Sorgfalt geboten. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann schnell zum Albtraum werden. Eine zunächst hoch erscheinende Abfindung kann schnell an Attraktivität verlieren, wenn Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld  erhalten oder ihr Resturlaub oder Überstunden verloren gehen. Aufhebungsverträge gehören in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber den Inhalt diktieren. Wenn Sie mich mit der Verhandlung beauftragen, können Sie sicher sein, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Ich wurde zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt. Kann ich hiergegen vorgehen?

Wenn Sie unter unfairen Bedingungen, Zwang oder Drohungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wurden, besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. In solchen Fällen wird der Vertrag als von Anfang an nichtig betrachtet. Es ist wichtig, sich nicht mit den vom Arbeitgeber diktierten Bedingungen zufriedenzugeben. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag überprüfen und gegebenenfalls neu verhandeln.

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