Ihr Fachanwalt
für Arbeitsrecht
für Bad Oeynhausen
ARBEITSRECHT
FÜR BAD OEYNHAUSEN
Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht für Bad Oeynhausen und Umgebung?
Dann vertrauen Sie auf meine Expertise im Arbeitsrecht. Mit Sachverstand und Leidenschaft setzte ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht die arbeitsrechtlichen Interessen meiner Mandanten aus Bad Oeynhausen durch. Vor Gericht sowie außergerichtlich.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde helfe ich Ihnen schnell, kompetent und unnachgiebig bei allen Anliegen im Arbeitsrecht, u.a. bei:
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- Kündigung und Kündigungsschutz
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Abfindungsverhandlungen
- Gehaltsforderungen
- Vertragsgestaltungen
- Elternzeit und Teilzeit
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Führungskräfte aus Bad Oeynhausen.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht
und Strafrecht in Bünde
Finn-Christian Schiffmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Strafverteidiger
Rechtsanwalt
Top Bewertungen von unseren Mandanten
Über 100 Top-Bewertungen
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Arbeitsrecht:
ARBEITSRECHT für Arbeitnehmer
Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde stehe ich Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit umfassender Expertise zur Seite.
Von Kündigung bis hin zu Abfindung, von Fragen rund um Gehaltszahlungen über Teilzeit- und Elternzeitregelungen, bis hin zu Zeugnissen, Versetzungen, Abmahnungen und Mindestlohnfragen – meine Unterstützung erstreckt sich über das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts und darüber hinaus.
ARBEITSRECHT für Arbeitgeber
Ich vertrete Arbeitgeber aus sämtlichen Branchen bundesweit in allen Belangen des Arbeitsrechts.
Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Vorbereitung von Personalmaßnahmen bis hin zur Durchsetzung von Kündigungen und der gerichtlichen Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bin ich für Sie da. Zudem verhandle ich Aufhebungs- und Abwicklungsverträge in Ihrem Interesse.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts und Arbeitsmigrationsrecht.
ARBEITSRECHT für Führungskräfte
Ich stehe Führungskräften mit umfassender Beratung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Das umfasst unter anderem die Beratung bei der Begründung oder Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, die Klärung von Haftungsfragen, die Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten sowie die Anpassung von Verträgen. Des Weiteren unterstütze ich Sie bei Abfindungs- und Abwicklungsverhandlungen, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten und Ihnen eine optimale Lösung zu bieten.
ARBEITSRECHT für Betriebsräte
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Betriebs- und Personalräten mit meinem Fachwissen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts zur Seite. Mein Ziel ist es, Sie bei der Mitgestaltung der Personalpolitik zu unterstützen, Ihre Mitbestimmungsrechte zu sichern und zu stärken sowie Verhandlungen vor der Einigungsstelle erfolgreich zu führen.
Darüber hinaus helfe ich Betriebsratsmitgliedern bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer individuellen Rechte. Meine Erfahrung und Expertise ermöglichen es mir, Sie kompetent zu beraten und Ihnen effektive Lösungen anzubieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Das sagen unsere Mandanten
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Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht
Warum zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde?
Muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?
Im Allgemeinen sieht das Gesetz nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vor. Aufgrund der strengen Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer Kündigung stellen, tragen Arbeitgeber jedoch oft ein erhebliches Prozessrisiko. Um teure Niederlagen in Kündigungsschutzprozessen zu vermeiden, sind Arbeitgeber daher häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen.
Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?
Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?
Es ist wichtig zu wissen, dass die meisten Kündigungen durch den Arbeitgeber unwirksam sind. Jedoch muss Innerhalb von nur drei Wochen Klage gegen eine Kündigung erhoben werden, da sie sonst automatisch wirksam wird. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind in der Regel sehr gut, insbesondere wenn Sie bereits länger als sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und dort mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind, da Sie dann Kündigungsschutz genießen.
Für Sie bedeutet das: Zögern Sie nicht, Ihre Rechte zu verteidigen! Es ist ratsam, sofort nach Erhalt der Kündigung Kontakt mit uns aufzunehmen, idealerweise noch am selben Tag der Kündigungszustellung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und eine erfolgreiche Verteidigung aufzubauen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren.
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?
Wenn Sie plötzlich aufgefordert wurden, von einem Tag auf den anderen nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen und zusätzlich eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld erhalten haben, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu mir aufnehmen. In den meisten Fällen erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam.
Auch im Falle einer fristlosen Kündigung ist es wichtig, die 3-Wochen-Frist im Auge zu behalten: Wenn nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird, tritt die Kündigung automatisch in Kraft. Daher ist es entscheidend, keine Zeit zu verlieren und die Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
Was ist zu tun, wenn mir mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?
Wenn Sie gearbeitet haben, aber Ihr Gehalt nicht ausgezahlt bekommen, ist es wichtig, sofort zu handeln. Oft enthalten Arbeitsverträge Ausschluss- oder Verfallsfristen, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen. Andernfalls gehen diese Ansprüche verloren. Daher ist es wichtig, kein Geld zu verschenken und mich schnellstmöglich zu kontaktieren.
Falls Ihr Arbeitsvertrag eine solche Ausschluss- oder Verfallsfrist enthält und bereits mehr als 3 Monate vergangen sind, können diese Fristen unwirksam sein. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihren Vertrag zu prüfen und Ihre Rechte zu schützen.
Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Was muss ich beachten?
Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist äußerste Sorgfalt geboten. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann schnell zum Albtraum werden. Eine zunächst hoch erscheinende Abfindung kann schnell an Attraktivität verlieren, wenn Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten oder ihr Resturlaub oder Überstunden verloren gehen. Aufhebungsverträge gehören in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber den Inhalt diktieren. Wenn Sie mich mit der Verhandlung beauftragen, können Sie sicher sein, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Ich wurde zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt. Kann ich hiergegen vorgehen?
Wenn Sie unter unfairen Bedingungen, Zwang oder Drohungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wurden, besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. In solchen Fällen wird der Vertrag als von Anfang an nichtig betrachtet. Es ist wichtig, sich nicht mit den vom Arbeitgeber diktierten Bedingungen zufriedenzugeben. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag überprüfen und gegebenenfalls neu verhandeln.
Kanzlei schiffmann
Hindenburgstr. 21, 32257 Bünde
telefon
05223 4925000
post@kanzlei-schiffmann.com
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