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ARBEITSRECHT
IN BÜNDE
Kompetenz:
ARBEITSRECHT FÜR ARBEITNEHMER
Sie suchen einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde oder Umgebung, der Ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Fachkenntnis und Engagement vertritt?
Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht setze ich Ihre Interessen sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich durch.
Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde stehe ich Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit umfassender Expertise zur Seite. Meine Beratung deckt alle Bereiche des Arbeitsrechts ab, von Kündigungen und Abfindungen über Gehaltsfragen, Teilzeit- und Elternzeitregelungen bis hin zu Zeugnissen, Versetzungen, Abmahnungen und Mindestlohnfragen.
Ich biete schnelle, kompetente und entschlossene Unterstützung bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Anliegen. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte eintreten.
IHR ANSPRECHPARTNER

Finn-Christian Schiffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Strafverteidiger
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafverteidiger in Bünde
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HÄUFIG
GESTELLTE
FRAGEN
Warum zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde?
Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?
Muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?
Im Allgemeinen sieht das Gesetz nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vor. Aufgrund der strengen Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer Kündigung stellen, tragen Arbeitgeber jedoch oft ein erhebliches Prozessrisiko. Um teure Niederlagen in Kündigungsschutzprozessen zu vermeiden, sind Arbeitgeber daher häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen.
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?
Wenn Sie plötzlich aufgefordert wurden, von einem Tag auf den anderen nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen und zusätzlich eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld erhalten haben, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu mir aufnehmen. In den meisten Fällen erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam.
Auch im Falle einer fristlosen Kündigung ist es wichtig, die 3-Wochen-Frist im Auge zu behalten: Wenn nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird, tritt die Kündigung automatisch in Kraft. Daher ist es entscheidend, keine Zeit zu verlieren und die Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?
Es ist wichtig zu wissen, dass die meisten Kündigungen durch den Arbeitgeber unwirksam sind. Jedoch muss Innerhalb von nur drei Wochen Klage gegen eine Kündigung erhoben werden, da sie sonst automatisch wirksam wird. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind in der Regel sehr gut, insbesondere wenn Sie bereits länger als sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und dort mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind, da Sie dann Kündigungsschutz genießen.
Für Sie bedeutet das: Zögern Sie nicht, Ihre Rechte zu verteidigen! Es ist ratsam, sofort nach Erhalt der Kündigung Kontakt mit uns aufzunehmen, idealerweise noch am selben Tag der Kündigungszustellung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und eine erfolgreiche Verteidigung aufzubauen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren.
Was ist zu tun, wenn mir mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?
Wenn Sie gearbeitet haben, aber Ihr Gehalt nicht ausgezahlt bekommen, ist es wichtig, sofort zu handeln. Oft enthalten Arbeitsverträge Ausschluss- oder Verfallsfristen, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen. Andernfalls gehen diese Ansprüche verloren. Daher ist es wichtig, kein Geld zu verschenken und mich schnellstmöglich zu kontaktieren.
Falls Ihr Arbeitsvertrag eine solche Ausschluss- oder Verfallsfrist enthält und bereits mehr als 3 Monate vergangen sind, können diese Fristen unwirksam sein. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihren Vertrag zu prüfen und Ihre Rechte zu schützen.
Ich wurde zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt. Kann ich hiergegen vorgehen?
Wenn Sie unter unfairen Bedingungen, Zwang oder Drohungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wurden, besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. In solchen Fällen wird der Vertrag als von Anfang an nichtig betrachtet. Es ist wichtig, sich nicht mit den vom Arbeitgeber diktierten Bedingungen zufriedenzugeben. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag überprüfen und gegebenenfalls neu verhandeln.
Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Was muss ich beachten?
Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist äußerste Sorgfalt geboten. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann schnell zum Albtraum werden. Eine zunächst hoch erscheinende Abfindung kann schnell an Attraktivität verlieren, wenn Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten oder ihr Resturlaub oder Überstunden verloren gehen. Aufhebungsverträge gehören in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber den Inhalt diktieren. Wenn Sie mich mit der Verhandlung beauftragen, können Sie sicher sein, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
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