FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT  IN BÜNDE

Kompetenz:

ARBEITSRECHT FÜR ARBEITNEHMER

Sie suchen einen erfah­re­nen Fach­an­walt für Arbeits­recht in Bün­de oder Umge­bung, der Ihre arbeits­recht­li­chen Inter­es­sen kom­pe­tent und ent­schlos­sen ver­tritt?

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht unter­stüt­ze ich Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in sämt­li­chen arbeits­recht­li­chen Fra­gen, sowohl außer­ge­richt­lich als auch vor dem Arbeits­ge­richt.

Zu mei­nen Tätig­keits­schwer­punk­ten gehö­ren ins­be­son­de­re:

  • Kün­di­gun­gen und Kün­di­gungs­schutz­kla­gen

  • Abfin­dungs­ver­hand­lun­gen und Auf­he­bungs­ver­trä­ge

  • Arbeits­zeug­nis­se

  • Abmah­nun­gen und Ver­set­zun­gen

  • Gehalts­an­sprü­che und Über­stun­den

  • Teil­zeit- und Eltern­zeit­re­ge­lun­gen

Mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung im Arbeits­recht set­ze ich mich enga­giert für die Rech­te mei­ner Man­dan­ten ein und ent­wick­le gemein­sam mit Ihnen eine kla­re Stra­te­gie für Ihr arbeits­recht­li­ches Anlie­gen.

Sie benö­ti­gen kurz­fris­tig recht­li­chen Rat im Arbeits­recht ? Rufen Sie mich ger­ne an unter 📞 05223 4925000 oder schrei­ben Sie mir eine E‑Mail an post@kanzlei-schiffmann.com

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Finn-Chris­ti­an Schiff­mann

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Straf­ver­tei­di­ger

Fach­an­walt für Arbeits­recht und Straf­ver­tei­di­ger in Bün­de

Schnel­le Ter­min­ver­ga­be und kom­pe­ten­te Bera­tung vom Anwalt in Bün­de

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FRAGEN

Warum zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde?

Es gibt meh­re­re Grün­de, war­um es vor­teil­haft ist, zu einem Fach­an­walt für Arbeits­recht zu gehen, anstatt zu einem all­ge­mei­nen Anwalt.

Spe­zia­li­sier­te Kennt­nis­se: Als Fach­an­walt für Arbeits­recht ver­fü­ge ich über spe­zia­li­sier­te Kennt­nis­se und Erfah­run­gen im Bereich Arbeits­recht, wel­che durch stän­di­ge Fort­bil­dung aktu­ell gehal­ten wer­den. Auf­grund des Nach­wei­ses beson­de­rer Kennt­nis­se im Arbeits­recht und der Bear­bei­tung einer Viel­zahl von Fäl­len aus dem Bereich Arbeits­recht, wur­de mir von der Rechts­an­walts­kam­mer Hamm die Bezeich­nung Fach­an­walt für Arbeits­recht ver­lie­hen.

Aktua­li­sier­te Rechts­kennt­nis­se: Das Arbeits­recht unter­liegt stän­di­gen Ände­run­gen. Als Fach­an­walt für Arbeits­recht hal­te ich mich stän­dig auf dem Lau­fen­den über neue Geset­ze, Gerichts­ent­schei­dun­gen und Recht­spre­chun­gen in die­sem Bereich. Dies stellt sicher, dass ich Ihnen stets genaue und aktu­el­le recht­li­che Bera­tung bie­ten kann.

Effi­zi­enz: Durch die Spe­zia­li­sie­rung auf Arbeits­recht kann ich als Fach­an­walt für Arbeits­recht effi­zi­en­ter arbei­ten. Ich bin mit den gän­gi­gen Pro­ble­men und Lösungs­an­sät­zen ver­traut, was zu einer schnel­le­ren und effek­ti­ve­ren Bera­tung und Ver­tre­tung führt und tak­ti­sche Vor­tei­le ver­schafft.

Fokus­sier­te Pra­xis: Als Fach­an­walt für Arbeits­recht wid­me ich mei­ne gesam­te Pra­xis dem Arbeits­recht und dem Straf­recht. Im Gegen­satz dazu kön­nen all­ge­mei­ne Anwäl­te in ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­ten tätig sein und müs­sen sich stets neu ein­ar­bei­ten. Als Fach­an­walt für Arbeits­recht ver­fü­ge ich daher über ein tie­fe­res Ver­ständ­nis für die Fein­hei­ten des Arbeits­rechts.

Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?

Abfin­dungs­zah­lun­gen sind grund­sätz­lich Ver­hand­lungs­sa­che. Die Höhe einer Abfin­dung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, dar­un­ter die Dau­er Ihrer Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit, die Grö­ße des Unter­neh­mens, Ihr Brut­to­mo­nats­ge­halt und ins­be­son­de­re die Erfolgs­aus­sich­ten einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge.

Den­noch spie­len Ver­hand­lungs­ge­schick, Tak­tik und Erfah­rung die ent­schei­den­de Rol­le bei der Bestim­mung der Abfin­dungs­hö­he.

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht in Bün­de ist es mein täg­li­ches Ziel, für Sie die best­mög­li­che Abfin­dung zu erzie­len. Ver­trau­en Sie auf mei­ne lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und Kom­pe­tenz. Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, wel­che Abfin­dungs­hö­he in Ihrem indi­vi­du­el­len Fall rea­lis­tisch ist, nut­zen Sie ger­ne unse­re kos­ten­freie tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung unter der Tele­fon­num­mer 05223 4925000.

Muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?

Im All­ge­mei­nen sieht das Gesetz nur in Aus­nah­me­fäl­len einen Anspruch auf Zah­lung einer Abfin­dung vor. Auf­grund der stren­gen Anfor­de­run­gen, die der Gesetz­ge­ber und die Recht­spre­chung an die Wirk­sam­keit einer Kün­di­gung stel­len, tra­gen Arbeit­ge­ber jedoch oft ein erheb­li­ches Pro­zess­ri­si­ko. Um teu­re Nie­der­la­gen in Kün­di­gungs­schutz­pro­zes­sen zu ver­mei­den, sind Arbeit­ge­ber daher häu­fig bereit, eine Abfin­dung zu zah­len.

Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Wenn Sie plötz­lich auf­ge­for­dert wur­den, von einem Tag auf den ande­ren nicht mehr zur Arbeit zu erschei­nen und zusätz­lich eine Sperr­frist beim Arbeits­lo­sen­geld erhal­ten haben, soll­ten Sie unver­züg­lich Kon­takt zu mir auf­neh­men. In den meis­ten Fäl­len erweist sich eine frist­lo­se Kün­di­gung als unwirk­sam.

Auch im Fal­le einer frist­lo­sen Kün­di­gung ist es wich­tig, die 3‑Wo­chen-Frist im Auge zu behal­ten: Wenn nicht inner­halb von 3 Wochen nach Erhalt der Kün­di­gung Kla­ge beim Arbeits­ge­richt ein­ge­reicht wird, tritt die Kün­di­gung auto­ma­tisch in Kraft. Daher ist es ent­schei­dend, kei­ne Zeit zu ver­lie­ren und die Kün­di­gung von einem Fach­an­walt für Arbeits­recht prü­fen zu las­sen.

Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass die meis­ten Kün­di­gun­gen durch den Arbeit­ge­ber unwirk­sam sind. Jedoch muss Inner­halb von nur drei Wochen Kla­ge gegen eine Kün­di­gung erho­ben wer­den, da sie sonst auto­ma­tisch wirk­sam wird. Die Erfolgs­aus­sich­ten einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge sind in der Regel sehr gut, ins­be­son­de­re wenn Sie bereits län­ger als sechs Mona­te bei Ihrem Arbeit­ge­ber beschäf­tigt sind und dort mehr als zehn Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer tätig sind, da Sie dann Kün­di­gungs­schutz genie­ßen.

Für Sie bedeu­tet das: Zögern Sie nicht, Ihre Rech­te zu ver­tei­di­gen! Es ist rat­sam, sofort nach Erhalt der Kün­di­gung Kon­takt mit uns auf­zu­neh­men, idea­ler­wei­se noch am sel­ben Tag der Kün­di­gungs­zu­stel­lung. Wir ste­hen Ihnen zur Sei­te, um Ihre Rech­te zu schüt­zen und eine erfolg­rei­che Ver­tei­di­gung auf­zu­bau­en. Zögern Sie daher nicht, uns zu kon­tak­tie­ren.

Was ist zu tun, wenn mir mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?

Wenn Sie gear­bei­tet haben, aber Ihr Gehalt nicht aus­ge­zahlt bekom­men, ist es wich­tig, sofort zu han­deln. Oft ent­hal­ten Arbeits­ver­trä­ge Aus­schluss- oder Ver­falls­fris­ten, wonach Ansprü­che aus dem Arbeits­ver­hält­nis in der Regel inner­halb von 3 Mona­ten gel­tend gemacht wer­den müs­sen. Andern­falls gehen die­se Ansprü­che ver­lo­ren. Daher ist es wich­tig, kein Geld zu ver­schen­ken und mich schnellst­mög­lich zu kon­tak­tie­ren.

Falls Ihr Arbeits­ver­trag eine sol­che Aus­schluss- oder Ver­falls­frist ent­hält und bereits mehr als 3 Mona­te ver­gan­gen sind, kön­nen die­se Fris­ten unwirk­sam sein. Ich ste­he Ihnen zur Ver­fü­gung, um Ihren Ver­trag zu prü­fen und Ihre Rech­te zu schüt­zen.

Ich wurde zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt. Kann ich hiergegen vorgehen?

Wenn Sie unter unfai­ren Bedin­gun­gen, Zwang oder Dro­hun­gen zum Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trags gedrängt wur­den, besteht unter Umstän­den die Mög­lich­keit, den Ver­trag anzu­fech­ten. In sol­chen Fäl­len wird der Ver­trag als von Anfang an nich­tig betrach­tet. Es ist wich­tig, sich nicht mit den vom Arbeit­ge­ber dik­tier­ten Bedin­gun­gen zufrie­den­zu­ge­ben. Las­sen Sie Ihren Auf­he­bungs­ver­trag über­prü­fen und gege­be­nen­falls neu ver­han­deln.

Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Was muss ich beachten?

Wur­de Ihnen ein Auf­he­bungs­ver­trag vor­ge­legt, ist äußers­te Sorg­falt gebo­ten. Der Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trags kann schnell zum Alb­traum wer­den. Eine zunächst hoch erschei­nen­de Abfin­dung kann schnell an Attrak­ti­vi­tät ver­lie­ren, wenn Sie eine Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld  erhal­ten oder ihr Rest­ur­laub oder Über­stun­den ver­lo­ren gehen. Auf­he­bungs­ver­trä­ge gehö­ren in die Hän­de eines Fach­an­walts für Arbeits­recht. Las­sen Sie sich nicht von Ihrem Arbeit­ge­ber den Inhalt dik­tie­ren. Wenn Sie mich mit der Ver­hand­lung beauf­tra­gen, kön­nen Sie sicher sein, die best­mög­li­chen Ergeb­nis­se zu erzie­len.

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Neumann
25 Mai 2026
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Als ich ein unangenehmen Brief bekommen habe. War die Kanzlei Schiffmann die erste und richtige Wahl. Ich wurde sehr gut beraten, ruhig gestimmt und immer auf dem aktuellen Stand der Bearbeitungen gehalten. Ich kann die Kanzlei Schiffmann empfehlen. Mit freundlichen Grüssen Andreas Neumann
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Maron
24 Mai 2026
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Der Anwalt hat mir sehr kompetent weitergeholfen. Sein fundiertes Fachwissen hat mir bei einer sachlichen und zufriedenstellenden Problemlösung geholfen.
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Champion
21 Mai 2026
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Wirklich kompetenter Anwalt, der mich sehr gut beraten und vertreten hat. Es ist alles so zu meinen Gunsten eingetreten wie er es prognostiziert hat.
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Averhage
12 Mai 2026
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Bester Anwalt hat uns immer sehr gut geholfen, ist immer höflich und sachlich. Wir können ihn wärmstens weiterempfehlen
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Weitz
13 März 2026
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Gissel
12 März 2026
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Herr Schiffmann hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit äußerst engagiert und gleichzeitig sehr verständlich beraten. Von meinem ersten Gespräch an habe ich mich kompetent beraten und bestens aufgehoben gefühlt. Herr Schiffmann hat sich viel Zeit genommen, meine Situation genau zu analysieren, mir alle rechtlichen Möglichkeiten klar aufgezeigt und eine für meinen Fall sehr gute Strategie entwickelt. Ich möchte mich bei Herrn Schiffmann herzlichst für seine juristische Beratung bedanken und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragen sicherlich erneut an Herrn Schiffmann wenden.
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Y
2 März 2026
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Sehr guter Anwalt. Er ist sehr kompetent und engagiert. Freundliche Kontaktaufnahme und zeitnahe Terminvergabe. Im Beratungsgespräch ohne Zeitdruck und mit viel Geduld. Unkomplizierte Abwicklung. Mein Fall wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit bearbeitet. Ich kann Herrn Schiffmann mit bestem Gewissen weiter empfehlen. Vielen Dank!
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Kleine
19 Januar 2026
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Absolut top. Bekam schnell einen Termin, alles wurde mir genaustens erklärt, keine Fragen offen gelassen. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und ernst genommen. Es wurde schnell und zu meiner Zufriedenheit alles abgeschlossen. Kann ich nur weiterempfehlen.
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Bußmann
14 Januar 2026
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Sehr schnelle Reaktion und unkomplizierte Kommunikation. Ich habe kurzfristig einen Termin erhalten und mein Anliegen wurde ohne unnötige Verzögerungen bearbeitet und gelöst. Professionell, direkt und effizient – genau das, was man von einer Top-Kanzlei erwartet.
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Demuth
14 Januar 2026
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Bin bestens zufrieden immer wieder gerne Alles super gelaufen. Er ist und bleibt mein Anwalt. Ein großes Dankeschön an Finn Schiffmann.

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