FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT  IN BÜNDE

Kompetenz:

ARBEITSRECHT FÜR ARBEITNEHMER

Sie suchen einen erfah­re­nen Fach­an­walt für Arbeits­recht in Bün­de oder Umge­bung, der Ihre arbeits­recht­li­chen Inter­es­sen kom­pe­tent und ent­schlos­sen ver­tritt?

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht unter­stüt­ze ich Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in sämt­li­chen arbeits­recht­li­chen Fra­gen, sowohl außer­ge­richt­lich als auch vor dem Arbeits­ge­richt.

Zu mei­nen Tätig­keits­schwer­punk­ten gehö­ren ins­be­son­de­re:

  • Kün­di­gun­gen und Kün­di­gungs­schutz­kla­gen

  • Abfin­dungs­ver­hand­lun­gen und Auf­he­bungs­ver­trä­ge

  • Arbeits­zeug­nis­se

  • Abmah­nun­gen und Ver­set­zun­gen

  • Gehalts­an­sprü­che und Über­stun­den

  • Teil­zeit- und Eltern­zeit­re­ge­lun­gen

Mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung im Arbeits­recht set­ze ich mich enga­giert für die Rech­te mei­ner Man­dan­ten ein und ent­wick­le gemein­sam mit Ihnen eine kla­re Stra­te­gie für Ihr arbeits­recht­li­ches Anlie­gen.

Sie benö­ti­gen kurz­fris­tig recht­li­chen Rat im Arbeits­recht ? Rufen Sie mich ger­ne an unter 📞 05223 4925000 oder schrei­ben Sie mir eine E‑Mail an post@kanzlei-schiffmann.com

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Schnel­le Ter­min­ver­ga­be und kom­pe­ten­te Bera­tung vom Anwalt in Bün­de

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Warum zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde?

Es gibt meh­re­re Grün­de, war­um es vor­teil­haft ist, zu einem Fach­an­walt für Arbeits­recht zu gehen, anstatt zu einem all­ge­mei­nen Anwalt.

Spe­zia­li­sier­te Kennt­nis­se: Als Fach­an­walt für Arbeits­recht ver­fü­ge ich über spe­zia­li­sier­te Kennt­nis­se und Erfah­run­gen im Bereich Arbeits­recht, wel­che durch stän­di­ge Fort­bil­dung aktu­ell gehal­ten wer­den. Auf­grund des Nach­wei­ses beson­de­rer Kennt­nis­se im Arbeits­recht und der Bear­bei­tung einer Viel­zahl von Fäl­len aus dem Bereich Arbeits­recht, wur­de mir von der Rechts­an­walts­kam­mer Hamm die Bezeich­nung Fach­an­walt für Arbeits­recht ver­lie­hen.

Aktua­li­sier­te Rechts­kennt­nis­se: Das Arbeits­recht unter­liegt stän­di­gen Ände­run­gen. Als Fach­an­walt für Arbeits­recht hal­te ich mich stän­dig auf dem Lau­fen­den über neue Geset­ze, Gerichts­ent­schei­dun­gen und Recht­spre­chun­gen in die­sem Bereich. Dies stellt sicher, dass ich Ihnen stets genaue und aktu­el­le recht­li­che Bera­tung bie­ten kann.

Effi­zi­enz: Durch die Spe­zia­li­sie­rung auf Arbeits­recht kann ich als Fach­an­walt für Arbeits­recht effi­zi­en­ter arbei­ten. Ich bin mit den gän­gi­gen Pro­ble­men und Lösungs­an­sät­zen ver­traut, was zu einer schnel­le­ren und effek­ti­ve­ren Bera­tung und Ver­tre­tung führt und tak­ti­sche Vor­tei­le ver­schafft.

Fokus­sier­te Pra­xis: Als Fach­an­walt für Arbeits­recht wid­me ich mei­ne gesam­te Pra­xis dem Arbeits­recht und dem Straf­recht. Im Gegen­satz dazu kön­nen all­ge­mei­ne Anwäl­te in ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­ten tätig sein und müs­sen sich stets neu ein­ar­bei­ten. Als Fach­an­walt für Arbeits­recht ver­fü­ge ich daher über ein tie­fe­res Ver­ständ­nis für die Fein­hei­ten des Arbeits­rechts.

Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?

Abfin­dungs­zah­lun­gen sind grund­sätz­lich Ver­hand­lungs­sa­che. Die Höhe einer Abfin­dung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, dar­un­ter die Dau­er Ihrer Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit, die Grö­ße des Unter­neh­mens, Ihr Brut­to­mo­nats­ge­halt und ins­be­son­de­re die Erfolgs­aus­sich­ten einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge.

Den­noch spie­len Ver­hand­lungs­ge­schick, Tak­tik und Erfah­rung die ent­schei­den­de Rol­le bei der Bestim­mung der Abfin­dungs­hö­he.

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht in Bün­de ist es mein täg­li­ches Ziel, für Sie die best­mög­li­che Abfin­dung zu erzie­len. Ver­trau­en Sie auf mei­ne lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und Kom­pe­tenz. Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, wel­che Abfin­dungs­hö­he in Ihrem indi­vi­du­el­len Fall rea­lis­tisch ist, nut­zen Sie ger­ne unse­re kos­ten­freie tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung unter der Tele­fon­num­mer 05223 4925000.

Muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?

Im All­ge­mei­nen sieht das Gesetz nur in Aus­nah­me­fäl­len einen Anspruch auf Zah­lung einer Abfin­dung vor. Auf­grund der stren­gen Anfor­de­run­gen, die der Gesetz­ge­ber und die Recht­spre­chung an die Wirk­sam­keit einer Kün­di­gung stel­len, tra­gen Arbeit­ge­ber jedoch oft ein erheb­li­ches Pro­zess­ri­si­ko. Um teu­re Nie­der­la­gen in Kün­di­gungs­schutz­pro­zes­sen zu ver­mei­den, sind Arbeit­ge­ber daher häu­fig bereit, eine Abfin­dung zu zah­len.

Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Wenn Sie plötz­lich auf­ge­for­dert wur­den, von einem Tag auf den ande­ren nicht mehr zur Arbeit zu erschei­nen und zusätz­lich eine Sperr­frist beim Arbeits­lo­sen­geld erhal­ten haben, soll­ten Sie unver­züg­lich Kon­takt zu mir auf­neh­men. In den meis­ten Fäl­len erweist sich eine frist­lo­se Kün­di­gung als unwirk­sam.

Auch im Fal­le einer frist­lo­sen Kün­di­gung ist es wich­tig, die 3‑Wo­chen-Frist im Auge zu behal­ten: Wenn nicht inner­halb von 3 Wochen nach Erhalt der Kün­di­gung Kla­ge beim Arbeits­ge­richt ein­ge­reicht wird, tritt die Kün­di­gung auto­ma­tisch in Kraft. Daher ist es ent­schei­dend, kei­ne Zeit zu ver­lie­ren und die Kün­di­gung von einem Fach­an­walt für Arbeits­recht prü­fen zu las­sen.

Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass die meis­ten Kün­di­gun­gen durch den Arbeit­ge­ber unwirk­sam sind. Jedoch muss Inner­halb von nur drei Wochen Kla­ge gegen eine Kün­di­gung erho­ben wer­den, da sie sonst auto­ma­tisch wirk­sam wird. Die Erfolgs­aus­sich­ten einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge sind in der Regel sehr gut, ins­be­son­de­re wenn Sie bereits län­ger als sechs Mona­te bei Ihrem Arbeit­ge­ber beschäf­tigt sind und dort mehr als zehn Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer tätig sind, da Sie dann Kün­di­gungs­schutz genie­ßen.

Für Sie bedeu­tet das: Zögern Sie nicht, Ihre Rech­te zu ver­tei­di­gen! Es ist rat­sam, sofort nach Erhalt der Kün­di­gung Kon­takt mit uns auf­zu­neh­men, idea­ler­wei­se noch am sel­ben Tag der Kün­di­gungs­zu­stel­lung. Wir ste­hen Ihnen zur Sei­te, um Ihre Rech­te zu schüt­zen und eine erfolg­rei­che Ver­tei­di­gung auf­zu­bau­en. Zögern Sie daher nicht, uns zu kon­tak­tie­ren.

Was ist zu tun, wenn mir mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?

Wenn Sie gear­bei­tet haben, aber Ihr Gehalt nicht aus­ge­zahlt bekom­men, ist es wich­tig, sofort zu han­deln. Oft ent­hal­ten Arbeits­ver­trä­ge Aus­schluss- oder Ver­falls­fris­ten, wonach Ansprü­che aus dem Arbeits­ver­hält­nis in der Regel inner­halb von 3 Mona­ten gel­tend gemacht wer­den müs­sen. Andern­falls gehen die­se Ansprü­che ver­lo­ren. Daher ist es wich­tig, kein Geld zu ver­schen­ken und mich schnellst­mög­lich zu kon­tak­tie­ren.

Falls Ihr Arbeits­ver­trag eine sol­che Aus­schluss- oder Ver­falls­frist ent­hält und bereits mehr als 3 Mona­te ver­gan­gen sind, kön­nen die­se Fris­ten unwirk­sam sein. Ich ste­he Ihnen zur Ver­fü­gung, um Ihren Ver­trag zu prü­fen und Ihre Rech­te zu schüt­zen.

Ich wurde zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt. Kann ich hiergegen vorgehen?

Wenn Sie unter unfai­ren Bedin­gun­gen, Zwang oder Dro­hun­gen zum Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trags gedrängt wur­den, besteht unter Umstän­den die Mög­lich­keit, den Ver­trag anzu­fech­ten. In sol­chen Fäl­len wird der Ver­trag als von Anfang an nich­tig betrach­tet. Es ist wich­tig, sich nicht mit den vom Arbeit­ge­ber dik­tier­ten Bedin­gun­gen zufrie­den­zu­ge­ben. Las­sen Sie Ihren Auf­he­bungs­ver­trag über­prü­fen und gege­be­nen­falls neu ver­han­deln.

Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Was muss ich beachten?

Wur­de Ihnen ein Auf­he­bungs­ver­trag vor­ge­legt, ist äußers­te Sorg­falt gebo­ten. Der Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trags kann schnell zum Alb­traum wer­den. Eine zunächst hoch erschei­nen­de Abfin­dung kann schnell an Attrak­ti­vi­tät ver­lie­ren, wenn Sie eine Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld  erhal­ten oder ihr Rest­ur­laub oder Über­stun­den ver­lo­ren gehen. Auf­he­bungs­ver­trä­ge gehö­ren in die Hän­de eines Fach­an­walts für Arbeits­recht. Las­sen Sie sich nicht von Ihrem Arbeit­ge­ber den Inhalt dik­tie­ren. Wenn Sie mich mit der Ver­hand­lung beauf­tra­gen, kön­nen Sie sicher sein, die best­mög­li­chen Ergeb­nis­se zu erzie­len.

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Mon­tag bis Don­ners­tag

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