Ihr Fachanwalt

für Arbeitsrecht

für Enger  

ARBEITSRECHT

FÜR ENGER

UND UMGEBUNG

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht für Enger und Umgebung oder bundesweit?

Dann vertrauen Sie auf meine Expertise im Arbeitsrecht. Mit Sachverstand und Leidenschaft setzte ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht die arbeitsrechtlichen Interessen meiner Mandanten aus Enger durch. Vor Gericht sowie außergerichtlich.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde helfe ich Ihnen schnell, kompetent und unnachgiebig bei allen Anliegen im Arbeitsrecht, u.a. bei:

    • Kündigung und  Kündigungsschutz
    • Verhandlung von Aufhebungsverträgen
    • Abfindungsverhandlungen
    • Gehaltsforderungen
    • Vertragsgestaltungen
    • Elternzeit und Teilzeit

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Führungskräfte aus Enger.

Finn-Christian Schiffmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt

 

✅ kostenloser Erstkontakt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

✅ schnelle Terminvergabe

✅ persönliche Beratung

✅ Viel Erfahrung und 100% Einsatz

Top Bewertungen von unseren Mandanten

Über 100 Top-Bewertungen

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Bünde Bewertungen

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Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Bünde Bewertungen

ARBEITSRECHT für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer unterstütze ich in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Ich helfe Ihnen im Falle einer Kündigung, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder verhandele für Sie Abfindungszahlungen. Auch bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Gehaltszahlungen, Teilzeit, Elternzeit, Zeugnissen, Versetzungen, Abmahnungen, Mindestlohn oder Mobbing am Arbeitsplatz bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.

ARBEITSRECHT für Arbeitgeber

Arbeitgeber aller Branchen vertrete ich bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei gestalte ich Arbeitsverträge, begleite Personalmaßnahmen und bereite diese vor, setze Kündigungen durch, vertrete Sie vor Gericht und verhandele Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Arbeitsstrafrecht.

ARBEITSRECHT für Führungskräfte

Führungskräfte berate ich in allen arbeitsrechtlichen Belangen, z.B. bei der Begründung oder Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Haftungsfragen, Wettbewerbsverboten, Vertragsanpassungen oder auch Abfindungs- und Abwicklungsverhandlungen.

ARBEITSRECHT für Betriebsräte

Betriebs- und Personalräten stehe ich in allen Fragen des Arbeitsrechts zur Verfügung. Ich unterstütze bei der Mitgestaltung der Personalpolitik, sichere Mitbestimmungsrechte und führe Verhandlungen vor der Einigungsstelle. Ferner helfe ich Betriebsratsmitgliedern bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Häufig gestellte Fragen

Warum lieber zum Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Es gibt mehrere Gründe, warum es vorteilhaft ist, zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen, anstatt zu einem allgemeinen Anwalt.

Spezialisierte Kenntnisse: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Arbeitsrecht, welche durch ständige Fortbildung aktuell gehalten werden. Aufgrund des Nachweises besonderer Kenntnisse im Arbeitsrecht und der Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht, wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

Aktualisierte Rechtskenntnisse: Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Änderungen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht halte ich mich ständig auf dem Laufenden über neue Gesetze, Gerichtsentscheidungen und Rechtsprechungen in diesem Bereich. Dies stellt sicher, dass ich Ihnen stets genaue und aktuelle rechtliche Beratung bieten kann.

Effizienz: Durch die Spezialisierung auf Arbeitsrecht kann ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht effizienter arbeiten. Ich bin mit den gängigen Problemen und Lösungsansätzen vertraut, was zu einer schnelleren und effektiveren Beratung und Vertretung führt und taktische Vorteile verschafft.

Fokussierte Praxis: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht widme ich meine gesamte Praxis dem Arbeitsrecht und dem Strafrecht. Im Gegensatz dazu können allgemeine Anwälte in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein und müssen sich stets neu einarbeiten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich daher über ein tieferes Verständnis für die Feinheiten des Arbeitsrechts.

Muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?

Grundsätzlich gilt, dass das Gesetz nur im Ausnahmefall einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vorsieht. Aufgrund der strengen Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer Kündigung stellen, tragen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch häufig ein hohes Prozessrisiko. Um ein kostspieliges Unterliegen im Kündigungsschutzprozess zu  vermeiden, sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber  daher häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen.

Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?

Die Höhe einer Abfindungszahlung ist grundsätzlich Verhandlungssache. Die erzielbare Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab: die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, die Betriebsgröße, Ihr Bruttomonatsverdienst und vor allem den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Die wichtigsten Faktoren für die Höhe der Abfindung sind jedoch Verhandlungsgeschick, Taktik und Erfahrung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist es mein tägliches Geschäft, möglichst hohe Abfindungen für Sie zu verhandeln. Vertrauen Sie daher auf meine Erfahrung. Wenn Sie wissen möchten, welche Abfindungshöhe in Ihrem individuellen Fall erzielt werden kann, nutzen Sie die kostenfreie telefonische Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 05223 4925000.

Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Wussten Sie, dass Kündigungen durch den Arbeitgeber überwiegend unwirksam sind? Wussten Sie auch, dass gegen eine Kündigung innerhalb von nur 3 Wochen Klage erhoben werden muss, da die Kündigung andernfalls automatisch wirksam wird? Für Sie bedeutet das: Zögern Sie nicht, Ihre Erfolgsaussichten sind in der Regel sehr gut! Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie schon länger als 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und dort mehr als 10 ArbeitnehmerInnen tätig sind, denn dann genießen Sie Kündigungsschutz. Idealerweise nehmen Sie noch am Tag der Kündigungszustellung Kontakt zu uns auf.

Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?

Sie sollen von einem auf den anderen  Tag nicht mehr auf der Arbeit erscheinen? Sie fragen sich, was jetzt mit Ihrem Resturlaub und Ihren angesammelten Überstunden passiert? Sie möchten eine Abfindung? Sie haben aufgrund der fristlosen Kündigung eine  Sperrzeit erhalten? Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf. In den meisten Fällen ist eine fristlose Kündigung unwirksam. Auch bei der fristlosen Kündigung gilt die 3-Wochen-Frist: Wird nicht innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben, wird die Kündigung automatisch wirksam. Verlieren Sie also keine Zeit und lassen die Kündigung prüfen.

Was ist zu tun, wenn mir mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?

Sie haben gearbeitet, bekommen aber Ihr Gehalt nicht ausgezahlt? Dann müssen Sie handeln. Häufig enthalten Arbeitsverträge Ausschluss- bzw. Verfallsfristen. Hiernach müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zumeist innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden. Ansonsten sind sie verloren. Verschenken Sie also kein Geld, sondern kontaktieren Sie mich zeitnah. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag eine Ausschluss- oder Verfallsfrist enthalten und es sind schon mehr als 3 Monate vergangen? Die Fristen können unwirksam sein. Ich prüfe Ihren Vertrag!

Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Was muss ich beachten?

Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist äußerste Sorgfalt geboten. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann schnell zum Albtraum werden. Eine zunächst hoch erscheinende Abfindung kann schnell an Attraktivität verlieren, wenn Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld  erhalten oder ihr Resturlaub oder Überstunden verloren gehen. Aufhebungsverträge gehören in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber den Inhalt diktieren. Wenn Sie mich mit der Verhandlung beauftragen, können Sie sicher sein, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Ich wurde zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt. Kann ich hiergegen vorgehen?

Wenn Sie mit unfairen Mitteln oder unter Zwang oder Drohung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wurden, kann der Vertrag unter Umständen angefochten werden. Dann gilt dieser als von Anfang an nichtig. Geben Sie sich nicht mit den vom Arbeitgeber diktierten Bedingungen zufrieden. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag überprüfen und ggf. neu verhandeln.

Kanzlei schiffmann

Hindenburgstr. 21, 32257 Bünde

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Das sagen unsere Mandanten

  • Sehr schnelle Terminvergabe. Super nettes Team um Herrn Schiffmann. Sehr gute Beratung und auch auf Rückfragen wird schnell geantwortet. Herr Schiffmann hat mein Anliegen wirklich toll bearbeitet und... mehr anzeigen
  • Ich lebe seit kurzem in Deutschland und beherrsche die Sprache nicht gut. Ich brauchte Rat in einer für mich verständlicheren Sprache, also habe ich mich online an mehrere Fachanwälte gewandt. Die ... mehr anzeigen
  • Herr Schiffmann hat mich aus einer extrem schwierigen und unglaublich belastenden Situation befreit. Das Verfahren wurde nach mehreren Verhandlungstagen eingestellt. Er hat es geschafft sein von Anfan... mehr anzeigen

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