Ihr Fachanwalt
für Arbeitsrecht
für Enger
ARBEITSRECHT
FÜR ENGER
UND UMGEBUNG
Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht für Enger und Umgebung oder bundesweit?
Dann vertrauen Sie auf meine Expertise im Arbeitsrecht. Mit Sachverstand und Leidenschaft setzte ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht die arbeitsrechtlichen Interessen meiner Mandanten aus Enger durch. Vor Gericht sowie außergerichtlich.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde helfe ich Ihnen schnell, kompetent und unnachgiebig bei allen Anliegen im Arbeitsrecht, u.a. bei:
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- Kündigung und Kündigungsschutz
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Abfindungsverhandlungen
- Gehaltsforderungen
- Vertragsgestaltungen
- Elternzeit und Teilzeit
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Führungskräfte aus Enger.
Finn-Christian Schiffmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
✅ kostenloser Erstkontakt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
✅ schnelle Terminvergabe
✅ persönliche Beratung
✅ Viel Erfahrung und 100% Einsatz
Top Bewertungen von unseren Mandanten
Über 100 Top-Bewertungen
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ARBEITSRECHT für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer unterstütze ich in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Ich helfe Ihnen im Falle einer Kündigung, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder verhandele für Sie Abfindungszahlungen. Auch bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Gehaltszahlungen, Teilzeit, Elternzeit, Zeugnissen, Versetzungen, Abmahnungen, Mindestlohn oder Mobbing am Arbeitsplatz bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.
ARBEITSRECHT für Arbeitgeber
Arbeitgeber aller Branchen vertrete ich bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei gestalte ich Arbeitsverträge, begleite Personalmaßnahmen und bereite diese vor, setze Kündigungen durch, vertrete Sie vor Gericht und verhandele Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Arbeitsstrafrecht.
ARBEITSRECHT für Führungskräfte
Führungskräfte berate ich in allen arbeitsrechtlichen Belangen, z.B. bei der Begründung oder Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Haftungsfragen, Wettbewerbsverboten, Vertragsanpassungen oder auch Abfindungs- und Abwicklungsverhandlungen.
ARBEITSRECHT für Betriebsräte
Betriebs- und Personalräten stehe ich in allen Fragen des Arbeitsrechts zur Verfügung. Ich unterstütze bei der Mitgestaltung der Personalpolitik, sichere Mitbestimmungsrechte und führe Verhandlungen vor der Einigungsstelle. Ferner helfe ich Betriebsratsmitgliedern bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Häufig gestellte Fragen
Warum lieber zum Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?
Grundsätzlich gilt, dass das Gesetz nur im Ausnahmefall einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vorsieht. Aufgrund der strengen Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer Kündigung stellen, tragen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch häufig ein hohes Prozessrisiko. Um ein kostspieliges Unterliegen im Kündigungsschutzprozess zu vermeiden, sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber daher häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen.
Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?
Die Höhe einer Abfindungszahlung ist grundsätzlich Verhandlungssache. Die erzielbare Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab: die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, die Betriebsgröße, Ihr Bruttomonatsverdienst und vor allem den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Die wichtigsten Faktoren für die Höhe der Abfindung sind jedoch Verhandlungsgeschick, Taktik und Erfahrung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist es mein tägliches Geschäft, möglichst hohe Abfindungen für Sie zu verhandeln. Vertrauen Sie daher auf meine Erfahrung. Wenn Sie wissen möchten, welche Abfindungshöhe in Ihrem individuellen Fall erzielt werden kann, nutzen Sie die kostenfreie telefonische Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 05223 4925000.
Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?
Wussten Sie, dass Kündigungen durch den Arbeitgeber überwiegend unwirksam sind? Wussten Sie auch, dass gegen eine Kündigung innerhalb von nur 3 Wochen Klage erhoben werden muss, da die Kündigung andernfalls automatisch wirksam wird? Für Sie bedeutet das: Zögern Sie nicht, Ihre Erfolgsaussichten sind in der Regel sehr gut! Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie schon länger als 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und dort mehr als 10 ArbeitnehmerInnen tätig sind, denn dann genießen Sie Kündigungsschutz. Idealerweise nehmen Sie noch am Tag der Kündigungszustellung Kontakt zu uns auf.
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten. Wie geht es weiter?
Sie sollen von einem auf den anderen Tag nicht mehr auf der Arbeit erscheinen? Sie fragen sich, was jetzt mit Ihrem Resturlaub und Ihren angesammelten Überstunden passiert? Sie möchten eine Abfindung? Sie haben aufgrund der fristlosen Kündigung eine Sperrzeit erhalten? Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf. In den meisten Fällen ist eine fristlose Kündigung unwirksam. Auch bei der fristlosen Kündigung gilt die 3-Wochen-Frist: Wird nicht innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben, wird die Kündigung automatisch wirksam. Verlieren Sie also keine Zeit und lassen die Kündigung prüfen.
Was ist zu tun, wenn mir mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?
Sie haben gearbeitet, bekommen aber Ihr Gehalt nicht ausgezahlt? Dann müssen Sie handeln. Häufig enthalten Arbeitsverträge Ausschluss- bzw. Verfallsfristen. Hiernach müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zumeist innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden. Ansonsten sind sie verloren. Verschenken Sie also kein Geld, sondern kontaktieren Sie mich zeitnah. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag eine Ausschluss- oder Verfallsfrist enthalten und es sind schon mehr als 3 Monate vergangen? Die Fristen können unwirksam sein. Ich prüfe Ihren Vertrag!
Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Was muss ich beachten?
Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist äußerste Sorgfalt geboten. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann schnell zum Albtraum werden. Eine zunächst hoch erscheinende Abfindung kann schnell an Attraktivität verlieren, wenn Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten oder ihr Resturlaub oder Überstunden verloren gehen. Aufhebungsverträge gehören in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber den Inhalt diktieren. Wenn Sie mich mit der Verhandlung beauftragen, können Sie sicher sein, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Ich wurde zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt. Kann ich hiergegen vorgehen?
Wenn Sie mit unfairen Mitteln oder unter Zwang oder Drohung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wurden, kann der Vertrag unter Umständen angefochten werden. Dann gilt dieser als von Anfang an nichtig. Geben Sie sich nicht mit den vom Arbeitgeber diktierten Bedingungen zufrieden. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag überprüfen und ggf. neu verhandeln.
Kanzlei schiffmann
Hindenburgstr. 21, 32257 Bünde
telefon
05223 4925000
post@kanzlei-schiffmann.com
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