Ihre Rechtsanwältin
für Steuerrecht
und Steuerstrafrecht
STEUERRECHT
Als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Steuerrecht berate ich Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen in allen Fragen rund um das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht.
Meine juristische Dienstleistung beinhaltet sowohl die Beratung als auch die gerichtliche Vertretung auf diesem Gebiet.
Insbesondere helfe ich Ihnen gerne bei rechtlichen Fragen bezüglich:
- Steuerberatung und Betriebsprüfung
- Steuererklärung
- Einspruchsverfahren gegen Finanzämter
- Klageverfahren bei Finanzgerichten
- Beratung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren
- strafbefreiende Selbstanzeige
Aufgrund meiner fremdsprachenbasierten Ausbildung kann eine Beratung und Vertretung auch wunschgemäß auf Englisch oder Französisch erfolgen.
Sie können mich von dem gesamten Bundesgebiet aus kontaktieren – ich bin für Sie da.

Annelie Altrogge
Rechtsanwältin
Strafverteidigerin
✅ persönliche Beratung
✅ schnelle Terminvergabe
✅ 100% Einsatz
Top Bewertungen von unseren Mandanten
Über 100 Top-Bewertungen

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STEUERRECHT
Setzt das Finanzamt Ihre Steuererklärungen nicht so um, wie Sie dies für richtig halten? Ich vertrete Sie im Einspruchsverfahren vor der Behörde und anschließend vor den Finanzgerichten.
Als Rechtsanwältin mit steuerrechtlichem Schwerpunkt nutze ich neben dem Steuerfachwissen meine Kenntnisse und Wissen im Prozessrecht.
Sie sind bereits bestens durch einen Steuerberater aus gestalterischer Perspektive beraten? Kein Problem. Ich stehe auch Ihren Beratern beratend zur Seite. Ob ausschließlich als Prozessvertreterin oder als zweite Meinung nach dem Vieraugenprinzip – sprechen Sie mich gerne an.
STEUERSTRAFRECHT
Als Rechtsanwältin für das Steuerstrafrecht stehe ich Ihnen sowohl bei der Steuergestaltung als auch bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten kompetent zur Seite.
Die meisten Steuerstrafverfahren – welche in den letzten zehn Jahren eine steigende Tendenz in den Fallzahlen aufweisen – sind Fahndungsprüfungen. Was tun, wenn die Steuerfahndung klingelt und wichtige Unterlagen beschlagnahmt? Ich unterstütze Sie in der Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden und der Staatsanwaltschaft.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei der Erstellung einer Selbstanzeige zur Seite.
Insbesondere der Fall „Uli Hoeneß“ hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass eine Selbstanzeige den gesetzlichen Vorgaben entspricht, um die strafbefreiende Wirkung für sich in Anspruch nehmen zu können.
Sie haben Fragen zu Ihrer Steuerklärung oder Ihrem Steuerbescheid? Zur Steuergestaltung?
Bei Ihnen ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden?
Oder die Steuerfahndung ist vorstellig geworden?
Sie haben Fragen zu der strafbefreienden Selbstanzeige?
Möchten Sie mich sprechen?
Dann kontaktieren Sie mich unter
Kanzlei schiffmann
Hindenburgstr. 21, 32257 Bünde
telefon
05223 4925000
altrogge@kanzlei-schiffmann.com